Workshop zur Umsetzung des „Gemeinsamen Erlasses zu Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus“
am 17. Mai 2023 9:00 - 15.30 Uhr
Im Juli 2022 hat die Bundesregierung mit dem Osterpaket Grundlagen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Darin wurde gesetzlich festgelegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Neuerungen sind spätestens mit dem Jahresbeginn 2023 inkraftgetreten. Zusätzlich zum Osterpaket sind mit der EU‑Notfallverordnung Ende Dezember 2022 weitergehende Regelungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in den europäischen Mitgliedsstaaten geschaffen worden.
Die neuen Regelungen auf EU- und Bundesebene betreffen auch die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen in Hessen. Um die Änderungen in den Bereichen Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Raumordnungsrecht und Regionalplanung, Baurecht, Forst- und Wasserrecht rechtssicher umzusetzen, hat das Land den „Gemeinsamen Erlass zu Neuregelungen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus (u.a. Oster- und Sommerpaket, EU-NotfallVO)“ auf den Weg gebracht.
Der Workshop richtet sich an alle Behörden der hessischen Regierungspräsidien, die an der Genehmigung von Windenergieanlagen beteiligt sind.
In einem ersten inhaltlichen Teil erhalten Sie einen Überblick über Änderungen bei der Genehmigungspraxis. Im anschließenden zweiten Teil möchten wir mit Ihnen Ihre Fragen klären.
Falls bereits im Vorfeld Fragen zur Anwendung des Erlasses aufkommen, dürfen Sie diese gerne bis 10. Mai 2023 über die untenstehende Auswahlmöglichkeit einreichen. Die Fragen werden den zuständigen Fachbereichen der Ministerien vorab weitergeleitet und sollen nach Möglichkeit im Workshop erklärt werden. Alle weiteren Fragen (die nach dem 10. Mai eingehen oder in der Veranstaltung gestellt werden, bzw. nicht geklärt werden können) werden aufgenommen und im Nachgang zum Workshop bearbeitet.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme,
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